EN 14502-1 NORMEN

Der Korb entspricht der vom Präsidenten der UNI ratifizierten Norm UNI EN 14502-1 und wurde am 17.11.2005 Teil der italienischen Aufsichtsbehörde. Die Norm regelt die Konstruktion und Herstellung von Geräten zum Heben von Personen, insbesondere den ersten Teil, in dem die Körbe analysiert werden, die an Hebezeugen aufgehängt sind.
Die Abkürzung EN kennzeichnet die vom CEN entwickelten Normen. Die EN-Normen müssen unbedingt von den CEN-Mitgliedsländern umgesetzt werden und ihre Referenz im Fall von Italien wird EN. Diese Normen dienen der europaweiten Vereinheitlichung der technischen Gesetzgebung, so dass auf nationaler Ebene keine Regeln existieren dürfen, die nicht mit ihrem Inhalt übereinstimmen.
Die Hauptmerkmale, die von den Vorschriften, die den Korb auszeichnen, auferlegt werden, sind:
– Anschlüsse von persönlichen Rückhaltemitteln
– Wohnfläche über 1 qm
– Rutschfeste geprägte Blattunterseite
– 1 m hohe Seitenwände mit einem Handlauf im Korb, um zu verhindern, dass der Bediener im Falle einer Kollision seine Finger einklemmt
– Ausgelegt für Überlastungen, die das Sechsfache der Kapazität überschreiten
– Einhaltung des von Präsident Uni ratifizierten Standards UNI 13586 mit Beschluss vom 05.04.2005, der den Zugang zum Bahnhof über eine Treppe regelt.
Artikel 4 des Gesetzesdekrets 359/99
Das Heben oder Senken von Personen mit dem Kran ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen, z. B. wenn der Zugang zur gewünschten Stelle nicht mit weniger gefährlichen Mitteln oder im Notfall möglich ist.

Kranausrüstung
Der Kran muss ausgerüstet sein mit:
– Leistungsbegrenzer (Last und Moment)
– automatische Bremse, so dass beim Loslassen der Bedienelemente die
Betriebsstopps (kontrollierter Mann anwesend)
– Abstieg nur bei eingeschaltetem Motor
– Fahrtende der Kranbewegungen.

Besondere Verfahren zum Heben und Transportieren von Personen
Die folgenden besonderen Verfahren sollten befolgt werden, wenn Personen aufgezogen werden.
– Die Person, die speziell für die Überwachung der auszuführenden Arbeiten verantwortlich ist, bestimmt die ungefährlichste Art und Weise, die Arbeiten auszuführen.
– Die verantwortliche Person hat die Aufgabe, den Betrieb und seine Umsetzungszeiten zu beschreiben.
– Der vom Manager genehmigte Bericht wird in den Dokumenten des Sicherheitsplans aufbewahrt.
– Das Heben und Halten in der Höhe muss sicher unter Anleitung einer speziell dafür vorgesehenen Person durchgeführt werden.
– In Anwesenheit des Kranführers, der verantwortlichen Person und des auf einer Höhe zu hebenden Personals sowie der für den Sektor zuständigen Aufsichtspersonen muss ein Treffen abgehalten werden, um die einzuhaltenden Verfahren zu analysieren.
– Der Kranführer und die verantwortliche Person müssen einen Hebeversuch mit einer Masse durchführen, die derjenigen entspricht, die angehoben werden muss, um die Funktion der Plattform oder des Käfigs zu überprüfen.
– Die Kommunikation zwischen dem Kranführer, der verantwortlichen Person und den angehobenen Arbeitnehmern muss immer aufrechterhalten werden.
– Wenn eine Schweißung durch das Personal der Plattform oder des Korbs ausgeführt werden soll, muss die getragene Elektrode vor Kontakt mit den Metallkomponenten der Plattform oder des Käfigs geschützt werden.
– Personen, die angehoben oder stationär sind, müssen Sicherheitsgurte verwenden, die an geeigneten Kupplungspunkten befestigt sind.
– Die Bewegung der Arbeitsbühne, die das Personal transportiert, muss auf vorsichtige und kontrollierte Weise ohne plötzliche Bewegungen des Krans oder der Arbeitsbühne erfolgen. (Die Auf- und Abstiegsgeschwindigkeit darf 0,5 m / s nicht überschreiten.)
– Die Verwendung als Kran darf nicht möglich sein, solange sich das Personal auf der Plattform oder im Käfig befindet.
– Personen, die angehoben sind und / oder sich bereits in Position befinden, müssen in Sichtkontakt und / oder in Kommunikation mit dem Bediener oder dem Signal bleiben.
– Die Gesamtmasse der hängenden Last (einschließlich Personal) muss unter normalen Einsatzbedingungen weniger als 50% der Nennkapazität des Krans betragen. Daher darf die Durchflussmenge nicht weniger als 1000 kg betragen.
– Der Kran muss eine Nennlast von 1000 kg haben. Unterstützungsplattformen für das Personal dürfen nur für Personal, dessen Ausrüstung und für ausreichend Material zur Ausführung ihrer Arbeit verwendet werden. Das Personal muss beim Heben, Senken und Positionieren alle Körperteile innerhalb der hängenden Plattform halten.
– Das Personal darf nicht am Handlauf oder an der Bordwand der Hängebühne stehen oder arbeiten.
– Die Arbeitsbühne darf nicht bei Wind und auf keinen Fall bei Winden über 7 m / s oder bei Wetterstörungen, Schnee, Eis, Schneeregen oder anderen Wetterbedingungen benutzt werden
schädlich, deren Auswirkungen die Sicherheit des Personals beeinträchtigen können.
– Das Bordpersonal muss in Notfällen mit Evakuierungssystemen ausgestattet sein.
– Nach dem Andocken der Plattform und bevor das Personal kann
Bei allen Arbeiten sind alle Sicherheitseinrichtungen zu prüfen.

Installationseinschränkungen
Es ist strengstens untersagt, Hebekörbe jeglicher Art anzuheben, ohne alle daran angebrachten Hebehaken zu verwenden. Das flexible Hebezeug kann aus Stahlseilen gemäß EN 13414-1 oder Ketten gemäß EN 818-4 mit einem Sicherheitsfaktor von mindestens:
8x (Korbgewicht + Kapazität) für die Ketten
10x (Korbgewicht + Kapazität) für Stahlseile einschließlich der endgültigen Kupplungsteile.
Diese Hebezeuge müssen eine Länge von mindestens 2 Metern haben. Der Kran muss eine Nennlast von mindestens 1000 kg haben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ispesl.it