BERECHNUNG DES FASSUNGVERMÖGENS DER AUFFANGWANNEN

In Italien regelt die Wasserschutzgesetzgebung (Gesetzesdekret Nr. 152 vom 19. Mai 1999 und nachfolgendes Gesetzesdekret Nr. 258 vom 18. August 2000) das Mindestvolumen von Sammelbehältern:
- Das Mindestvolumen muss mindestens dem größten der gelagerten Behälter entsprechen.
- Es darf nicht weniger als ein Drittel des Gesamtvolumens der gelagerten Flüssigkeiten betragen.
- Befindet sich die Lagerstätte in einem Grundwasserschutzgebiet, muss der Behälter 100 % des gesamten gelagerten Volumens fassen.
BEISPIEL 1

FLÜSSIGE GELAGERTE 1500 LITERN, dann 1500 x 1/3 = 500 LITER
GRÖSSTE AUFFANGWANNE GELAGERTE: 1000 LITER
1000 l > 500 l
DAHER MUSS DIE AUFFANGWANNEN 1000 LITER ENTHALTEN nachdem es das grösste Ergebnis zwischen den beiden ist
BEISPIEL 2

GESAMTE FLÜSSIGE GELAGERTE 5000 LITERN, dann 5000 x 1/3 = 1667 LITER
GRÖSSTE AUFFANGWANNE GELAGERTE: 1000 LITER
1000 l > 1667 l
DAHER MUSS DIE AUFFANGWANNEN 1667 LITER ENTHALTEN nachdem es das grösste Ergebnis zwischen den beiden ist
